Zur Einführung
Lange habe ich überlegt wie ich diese Einführung formulieren soll.
Ich kam zur Erkenntnis das Auszüge aus "Die Jahrhunderlüge". Sätze von Herrn Fröhner und Herrn Thietz am treffendsten sind.
So sind hier Auzüge aus der Einführung "Die Jahrhundertlüge" zu lesen.
Die komplette "Jahrundertlüge" welche mich enorm fesselt und nachdem ich sie das erste Mal las mich Recherchen in Büchereien und im Internet davon überzeugten das es kein Nonsens ist, ist im nächsten Button per PDF nachzulesen.
Kurze Zeit nach "Die Jahrundertlüge" wurde ich von einem Bekannten auf "Der BRD Schwindel" aufmerksam gemacht. Dieser ist ebenfalls über nächsten Button abrufbar.
Heute am 18.10.2009 habe ich im nächsten Button auch einen Link vom Bundersverfassungsgericht zugefügt. Wer die Urteile der letzten Wochen/Monate/Jahre genau verfolgt und wird beginnen sich Gedanken zu machen. Was stimmt da nicht? Was passt da nicht?
Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bundesverfassungsgericht.de/.
Laut Impressum: http://www.bundesverfassungsgericht.de/impressum.html
Die Benutzung der Texte für den nicht gewerblichen Gebrauch ist frei. Jede Form der kommerziellen Nutzung bedarf der Zustimmung des Gerichts. Da wir hier Privat sind und "Bürger" dieses "Landes".....
Auf das Neugierde geweckt wird........
Und nicht jeder ist ein Revolutionär. Viele, wenn nicht sogar die meisten Menschen, wollen einfach ihre Ruhe – egal, ob die Welt um sie herum von anderen manipuliert wird. Und es scheint ihnen sogar egal zu sein, dass ihnen dadurch fortwährend geschadet wird.
Oft hört man von solchen Menschen Sätze, wie „ich kann ja sowieso nichts ändern" oder „ich brauche meine Zeit, um Geld zu verdienen". Doch wenn es immer nur solche Menschen gegeben hätte, dann wäre Egon Krenz heute noch unser Generalsekretär und die Staatssicherheit würde mich nach der Veröffentlichung regimekritischer Zeilen verhaften...
Es hat sich also durch den Mut derer, die 1989 die ersten auf den Straßen waren und mit der einfachen Erkenntnis „Wir sind das Volk" den Diktatoren zeigten, dass sie nicht länger gegen den Willen Aller handeln können, schon Einiges verbessert. Doch um welchen Preis?!
Heute haben wir es mit Beamten- und Behördenwillkür zu tun, die den Boden der Rechtsstaatlichkeit schon seit langem verlassen hat. Wir werden von Politikern regiert, die von einfachen Lügen über den offenen Verfassungsbruch (Grundgesetzverletzung) bis hin zu Menschenrechtsverletzungen schon jeden Verstoß gegen Gesetze, Verordnungen und die Moral begangen haben, der ihnen möglich war. Und obwohl sie sich obendrein noch reichlich selbst dabei die Taschen füllen, interessiert es die Wenigsten...
Haben Sie sich denn nie gefragt, warum unsere Politiker in diesem Land machen können, was sie wollen und auch nach offenen Straftaten keine Konsequenzen fürchten müssen? Haben Sie sich noch nie gefragt, warum der Artikel 146 des „Grundgesetzes" noch nicht erfüllt wurde und wir noch immer keine Verfassung haben? Und haben Sie sich denn nie gefragt, ob unsere Regierung überhaupt legitimiert und souverän ist und warum sich dann der jeweilige neue „Bundeskanzler" vor der Vereidigung im Bundestag zuerst einmal bei der Alliierten (USA, UK, Frankreich u. Rußland) vorstellen muß?
Auf alle diese Fragen gibt es schlüssige Antworten, vor denen ich Sie allerdings warnen muß! Denn wenn Sie diese erst einmal kennen, dann wird für Sie nichts mehr so sein wie es war und die Zusammenhänge der Welt um Sie herum fordern von Ihnen Konsequenzen. Sie verlassen die „Matrix" und werden die Wahrheit erkennen, die Sie, genau wie ich, zu Beginn unglaublich finden werden.
Doch es handelt sich hier nicht um bloße Theorien oder irgendwelche Hirngespinste! Ich habe die zugrundeliegenden Sachverhalte, Gesetze und Verträge intensiv studiert und über ein Jahr lang recherchiert. Ich habe alle Quellen angegeben, in denen Sie sämtliche Aussagen im Zweifel selbst nachlesen können.
Also, stellen Sie Fragen und suchen Sie nach Antworten! Tun Sie dies für die Zukunft unseres Volkes und der Ihrer Kinder. Denn wenn Sie es nicht tun, dann tut es niemand!
Machen Sie sich bewußt, dass nur Sie es sind, der etwas mit anderen zusammen verändern kann. Denn die Politik wird Ihnen morgen, wie André Heller einmal sagte, noch nicht einmal mehr das versprechen, was sie schon heute nicht hält...
„Man muss das Wahre immer wiederholen, weil auch der Irrtum um uns herum immer wieder gepredigt wird, und zwar nicht von Einzelnen, sondern von der Masse. In Zeitungen und Enzyklopädien, auf Schulen und Universitäten, überall ist der Irrtum obenauf, und es ist ihm wohl und behaglich im Gefühl der Majorität, die auf seiner Seite ist."
J.W.von Goethe
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Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe. Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.
Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten.
Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis der durch sie selbst geschlossenen Verträge.
Grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts gelten auch weiterhin!
Denn klar und unzweifelhaft steht fest, dass bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, dass sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.
Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltenden Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter »Vereinbarungen« und »Übereinkommen« ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?
Aus all den geschlossenen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, dass sie dringend einer Klärung bedürfen!
Leben wir heute, 61 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen früheren Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?
Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?
Die deutschen Vertreter bei den »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, dass sie in deutschem Interesse handelten. Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.
Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den »Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte« vom 16.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1 (1) ausdrücklich verankert ist: »Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung«?
Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?
All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, dass wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.
Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum anderen keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.
So fehlen ihm die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.
Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Artikel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.
Das gilt insbesondere für existenzielle Fragen wie die Aufgabe von Hoheits- und Selbstbestimmungsrechten an die EU, für die Abschaffung der DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehrheitswille der Bürger übergangen und versucht wird, durch millionenschwere Werbekampagnen den Widerstand der Bürger zu brechen.
Wann endlich werden wir die Möglichkeit haben, über eine uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesicherte eigene Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und absolutes, uneingeschränktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unserem Schweizer Nachbarland?
Wann wird hierfür eine Deutsche Nationalversammlung einberufen?
Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe des über allen Parteien stehen sollenden Herrn Bundespräsidenten, endlich tätig zu werden? Jeder sich für unser Volk noch verantwortungsbewußt fühlende Bürger würde hierbei gern mitwirken.
Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?
Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.
Urteilen Sie selbst: Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?
Hans-Peter Thietz
Ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments